This post has been edited 1 times, last edit by "Zamboni #71" (Feb 10th 2012, 2:35pm)
Gar nix!! Für sowas einen Protest einlegen= mehr Aufwand als nutzen!
§ 48 Mangelhafte Ausfüllung von Spielberichten
Dieses Vergehens macht sich schuldig,
a) ein Verein, der den Spielbericht falsch oder mangelhaft ausfüllt.
Strafe für Funktionäre: Rüge, Enthebung bis 2 Monate
Verein: bis € 75,--, im Wiederholungsfall jeweils
Verdoppelung der Strafe;